Cross-Docking: Wann Unternehmen auf die Zwischenlagerung verzichten können

Waren direkt vom Wareneingang zum Verbrauchsort zu bringen, kann zusätzliche Bewegungen vermeiden. Doch nicht jeder Materialstrom eignet sich für das Verfahren.

Beim Cross-Docking werden geeignete Lieferungen bereits im Wareneingang einem konkreten Bedarf und Zielort zugeordnet. (Quelle: Sysmat)
Beim Cross-Docking werden geeignete Lieferungen bereits im Wareneingang einem konkreten Bedarf und Zielort zugeordnet. (Quelle: Sysmat)

Cross-Docking verkürzt Wege im Materialfluss

Cross-Docking kann mittelständischen Unternehmen ermöglichen, geeignete Waren nach dem Wareneingang ohne Zwischenlagerung direkt in nachfolgende Prozesse zu übergeben. Nach Angaben der Sysmat GmbH aus Mainhausen eignet sich das Konzept insbesondere für planbare Warenströme mit kurzen Umschlagzeiten und einem bereits festgelegten Bestimmungsort. Als mögliche Ziele kommen Produktionslinien, Kommissionierzonen oder der Versand infrage.

Im klassischen Materialfluss werden Waren nach ihrer Anlieferung entladen, geprüft und eingelagert. Zu einem späteren Zeitpunkt folgen Auslagerung und Weitertransport. Beim Cross-Docking entfällt die Zwischenlagerung für ausgewählte Warenströme. Nach der Wareneingangskontrolle werden die Produkte einem konkreten Bedarf zugeordnet und direkt weitergeleitet.

Planbare Warenströme als Voraussetzung

Für das Verfahren kommen laut der Mitteilung insbesondere Waren infrage, deren weiterer Weg bereits bei der Anlieferung feststeht. Paletten können beispielsweise unmittelbar nach der Kontrolle an eine Produktionslinie transportiert werden. Bereits disponierte Produkte lassen sich direkt für einen Kundenauftrag bereitstellen.

Auch Verpackungsmaterialien wie Kartonagen, Folien oder Trays können sich für eine direkte Weiterleitung eignen, sofern der Bedarf an den jeweiligen Verbrauchsstellen ausreichend planbar ist. Entscheidend ist dabei nicht die größtmögliche Menge an Waren, die das Lager umgeht, sondern die Eignung des jeweiligen Materialstroms.

Cross-Docking kann Bewegungen reduzieren

Ohne Zwischenlagerung entfallen bei einer Palette mindestens die Einlagerung und die spätere Auslagerung. Damit sinkt die Zahl der erforderlichen Warenbewegungen. Zugleich werden Lagerplätze nicht durch Produkte belegt, die nur für kurze Zeit zwischengelagert würden.

Nach Angaben des Unternehmens können dadurch Durchlaufzeiten verkürzt und vorhandene Lagerkapazitäten stärker für tatsächlich lagerpflichtige Waren genutzt werden. Das kann insbesondere bei Produkten mit hohem Umschlag oder kurzen Verfügbarkeitsfenstern relevant sein.

Nicht jeder Materialstrom ist geeignet

Eine Zwischenlagerung kann weiterhin erforderlich sein, wenn Produkte nur unregelmäßig benötigt werden oder vor der weiteren Verwendung umfangreiche Qualitätsprüfungen, Nachbearbeitungen oder Konsolidierungen durchlaufen müssen. Vor einer Einführung sollte deshalb eine Materialflussanalyse klären, welche Warenströme für Cross-Docking geeignet sind.

Die Analyse dient zugleich als Grundlage, um das Verfahren wirtschaftlich zu bewerten. Unternehmen müssen dafür unter anderem betrachten, wie vorhersehbar Bedarf und Lieferungen sind und ob sich die Ware nach der Eingangskontrolle eindeutig einem Folgeprozess zuordnen lässt.

Informationsfluss steuert Warenbewegungen

Eine zentrale Voraussetzung ist die rechtzeitige Verfügbarkeit der erforderlichen Daten. Damit eine Palette unmittelbar nach ihrer Ankunft weitertransportiert werden kann, müssen Inhalt und Menge der Lieferung sowie der vorgesehene Bestimmungsort bekannt sein.

Digitale Avisierungen sowie die Erfassung per Barcode oder RFID können laut Sysmat die notwendige Transparenz unterstützen. Hinzu kommt die Anbindung von ERP- und Lagerverwaltungssystemen. Fehlen die erforderlichen Informationen bei der Anlieferung, lässt sich die direkte Weiterleitung nicht ohne zusätzliche Abstimmung umsetzen.

Schrittweise Einführung möglich

Cross-Docking erfordert nach Angaben des Unternehmens nicht zwangsläufig ein umfassendes Automatisierungsprojekt. Mittelständische Betriebe können das Verfahren zunächst auf einzelne Warengruppen oder festgelegte Lieferanten begrenzen.

Dafür müssen Prozesse für Avisierung, Identifikation, Prüfung und Weitertransport definiert werden. Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erfahrungen lässt sich das Konzept anschließend auf weitere geeignete Warenströme übertragen.

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