Packliance und CHI launchen digitales PPWR-Tool für Konformitätserklärungen

Die Packliance GmbH und die Cyclos-HTP GmbH haben eine strategische Partnerschaft geschlossen und entwickeln gemeinsam ein digitales Tool zur Erstellung von Konformitätserklärungen nach der EU-Verpackungsverordnung PPWR. Nach Angaben der Unternehmen soll die Lösung ab Juli 2026 verfügbar sein und Unternehmen bei der fristgerechten Umsetzung regulatorischer Anforderungen unterstützen.

Unternehmen können sich ab sofort registrieren, um die verpflichtende Konformitätserklärung fristgerecht digital zu erstellen. – Im Bild: Philippe Blank und Sandra Beckam (CHI) sowie Maria Hentze und Jan Bauer (RIGK), Teil des Entwicklungsteams des Tools, auf dem Gelände der Cyclos-HTP GmbH. (Bildquelle: RIGK/CHI)
Unternehmen können sich ab sofort registrieren, um die verpflichtende Konformitätserklärung fristgerecht digital zu erstellen. – Im Bild: Philippe Blank und Sandra Beckam (CHI) sowie Maria Hentze und Jan Bauer (RIGK), Teil des Entwicklungsteams des Tools, auf dem Gelände der Cyclos-HTP GmbH. (Bildquelle: RIGK/CHI)

Hintergrund sind neue Vorgaben der PPWR, die ab dem 12. August 2026 verpflichtend werden. Demnach müssen Erzeuger von verpackten Produkten und Verpackungen ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 38 durchführen und eine darauf basierende Konformitätserklärung nach Artikel 39 erstellen. Voraussetzung ist eine vollständige und revisionssichere Datenbasis, die unter anderem Packmittelstammdaten sowie Material- und Komponenteninformationen umfasst.

 

Strukturierte Datenerfassung und automatisierte Dokumente

Das entwickelte Tool soll Unternehmen durch die strukturierte Erfassung, Validierung und regulatorische Bewertung relevanter Verpackungsdaten führen. Auf dieser Basis sollen sich sowohl technische Dokumentationen als auch Konformitätserklärungen automatisiert erstellen lassen.

Zum Marktstart deckt die Lösung Anforderungen aus Artikel 5 der PPWR, der sich mit Stoffen in Verpackungen befasst, sowie Artikel 11 zu wiederverwendbaren Verpackungen ab. Optional können auch Prüfungen zu recyclingfähigen Verpackungen gemäß Artikel 6 sowie zum Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen nach Artikel 7 durchgeführt werden.

Erweiterungen per Softwareupdate geplant

Weitere Anforderungen der PPWR, die teilweise noch durch Rechtsakte der Europäischen Union konkretisiert werden, sollen schrittweise über Softwareupdates in das System integriert werden. Ziel ist laut den beteiligten Unternehmen eine kontinuierliche Anpassung an regulatorische Entwicklungen.

Die Anwendung ist für Unternehmen unterschiedlicher Größen konzipiert und mehrsprachig ausgelegt. Damit soll sie auch für den internationalen Einsatz geeignet sein.

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