Hilfe für CE-Kennzeichnung von FTS

Eine neue VDMA-Broschüre gibt wichtige Hinweise zur Inverkehrbringung von Fahrerlosen Transportfahrzeugen (FTF) und Fahrerlosen Transportsystemen (FTS) im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (CE-Kennzeichnung).

Mit der zunehmenden Verbreitung von FTF und FTS stellen sich bei Herstellern, Händlern sowie Betreibern Fragen zu Zuständig- und Verantwortlichkeiten in Projekten. Eine neue Broschüre des VDMA-Fachverbands Fördertechnik und Intralogistik ordnet die Inverkehrbringung von Geräten und Systemen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ein. Das sei wichtig, weil sich beispielsweise durch sogenannte Plug-and-Play-Lösungen Zuständigkeiten verändern können. Gleiches gelte auch, wenn nachträglich Fahrzeuge ergänzt werden. All das könne sich auf die Kennzeichnungspflicht auswirken, so die Fachabteilung Fahrerlose Transportsysteme im VDMA-Fachverband Fördertechnik und Intralogistik.

An zwei Beispielen verdeutlicht die Broschüre deshalb zwei gängige Verfahren des Inverkehrbringens, die jedoch sehr unterschiedliche Ergebnisse in der CE-Kennzeichnung zur Folge haben. Auch wenn nachträglich der FTS-Fuhrpark erweitert wird, stellt sich die Frage der CE-Konformität, die je nach Bestand eine wesentliche Veränderung der bestehenden Maschine gemäß Maschinenrichtlinie bedeuten kann. Damit soll eine wichtige Orientierung in der komplexen Thematik gegeben werden.

Die Broschüre richtet sich an Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler von FTF und FTS sowie an Betreiber von FTS-Anlagen. Auch Entscheidungsträger in FTS-Projekten finden hier wichtige Hinweise. Die Broschüre steht in deutscher und englischer Fassung unter https://vdma.org/viewer/-/v2article/render/62430598  kostenfrei zum Download bereit.

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