Elektrostatische Gabelstapler im Fokus neuer Explosionsschutznormen
Die Überarbeitung der Richtlinie EN1755:2015 mit dem Titel „Sicherheit von Flurförderzeugen – Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen – Verwendung in Bereichen mit brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben“ vereint neueste Markterkenntnisse und -lösungen und bezieht sich auf neuste Normen, die bei der Erstveröffentlichung im Mai 2000 noch nicht in Kraft waren. „In der Richtlinie EN1755:2015 wird das Sicherheitsniveau für Produkte auf dem Markt festgelegt und vereinheitlicht“, bestätigt Noakes.
„Anforderungen bezüglich statischer Elektrizität werden eine große Auswirkung auf Fahrzeuge im Betrieb in Zone 2 (3G) haben, sowohl aus Sicht des Endverbrauchers als auch bezüglich der Wartung.“ Elektrostatische Aufladung wird nun als Entzündungsrisiko eingestuft, das während des „normalen“ Betriebs auftauchen kann. Somit müssen Sitze, Armlehnen, aufrollbare Kabinenwände und andere von außen zugängliche Kunststoffteile mindestens aus antistatischem Material bestehen.
Sämtliche Reifen von G3-Fahrzeugen (bei Geschwindigkeiten von über 6 km/h) sollen nun aus antistatischem Material bestehen und es muss eine Erdung hergestellt werden – entweder mittels zweier Bänder zwischen Fahrgestell und Boden oder mittels leitfähiger Reifen. Anbringungsort und Menge der leitfähigen Reifen oder Erdungsbänder müssen zudem auf dem Fahrgestell vermerkt werden.
Für Ausstattungen der Zone 2 bleiben die Kernanforderungen der aktuellen Norm auch in EN1755:2015 erhalten, zudem wurden sie an neueste Normen angepasst. Gasdetektion ist noch immer Teil der Richtlinie, die Leistungsanforderungen wurden jedoch erhöht, um das Leistungsniveau PLc (EN13849) oder SIL 1 zu erzielen. Prüfverfahren für Ex nR Schwadensichere Gehäuse wurden ebenfalls überarbeitet, sodass weniger Lecks auftreten können. Auch die Kennzeichnung von Fahrzeugen ändert sich und die Anforderungen für Handbücher sind nun detaillierter definiert.
Änderungen, die sämtliche Ausstattungskategorien umfassen (2G, 3G, 2D und 3D*), legen eingehendere Prüfungen nicht elektrischer Komponenten wie Pumpen und Getriebe in Übereinstimmung mit der Norm EN13463** fest. Sicherheitskontrollsysteme sollten zudem EN13849*** oder SIL 1 erfüllen.
Bei Bauteilen für Lastenhandhabung, wie Gabeln oder Klemmen, wurden zu verkleidende Bereiche neu definiert. Es sollte nun an Stellen, die mit entzündlichen Materialien aus der Gasgruppe IIC in Kontakt kommen, Messing anstatt Edelstahl verwendet werden.
Die EN1755:2015 wird infolge einer Überarbeitung der Richtlinien ATEX und ISO 3691-1:2011 eingeführt, in denen klar angegeben wird, dass bezüglich Sicherheit keine unautorisierte Fahrzeugumrüstung gestattet ist und dass keinerlei Änderung ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Fahrzeugherstellers erfolgen darf. (ck)
*2G, 3G, 2D, 3D - Equipment is built to a level of protection known as a category which matches the risk. (Category 2G/Zone 1, Category 3G/Zone 2, Category 2D/Zone 21, Category 3D/Zone 22)
**EN13463 “Non-electrical equipment for use in potentially explosive atmospheres.”
****EN13849 “Safety of machinery. Safety-related parts of control systems. General principles for design.”


















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