Mit neuen Antrieben fit für die Zukunft
Im laufenden Betrieb unterliegen Kranhubwerke fortwährendem Verschleiß sowie voranschreitender Materialermüdung. Die Restnutzungsdauer der Hubwerke nimmt hierdurch kontinuierlich ab. Ein über die projektierte Nutzungsdauer hinausgehender Betrieb birgt nicht vertretbare Sicherheitsrisiken. Der Gesetzgeber sieht daher vor, dass Hubwerke nach Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer stillgelegt oder generalüberholt werden müssen. Die Ermittlung der Restnutzungsdauer oder SWP (Safe Work Period) ist daher integraler Bestandteil, um den sicheren Betrieb der Krananlage zu gewährleisten.
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Christian Rüttling, Marktmanager für Industriegetriebe bei SEW-Eurodrive, Bruchsal

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