Verbesserte Transparenz
Für die Erfassung von Lagerbeständen und den damit verbundenen Vermögenswerten eines Unternehmens sind Inventuren gesetzlich vorgeschrieben. Bei einigen Inventurverfahren kann es innerhalb des Inventurzeitraumes sogar zum temporären Stillstand des Lagerbetriebs kommen. Um dies in Zukunft zu vermeiden, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen des Technologieprogramms „Autonomik für Industrie 4.0“ das Forschungsprojekt „Inventairy“.
Ausgabe 6/2015
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