Regalprüfung: Arbeitssicherheit gewährleisten und Bußgeld vermeiden
„So stellt eine Regalprüfung nach den geltenden Vorschriften der DIN EN 15635 und DGUV 208-61 sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes erfüllt werden“, informiert Jürgen Effner, Geschäftsführer der Topregal GmbH, und ergänzt: „Wer die Zertifizierung von Sicherheit bei seinen Regalsystemen nicht mindestens einmal pro Jahr durch einen dafür qualifizierten Regalprüfer einholt, riskiert hohe Bußgelder und setzt die Gesundheit seiner Mitarbeiter aufs Spiel.“ Nach DIN EN 15635 sind alle gewerblich genutzten Regale regelmäßig zu prüfen. Darunter fallen unter anderem alle Lagerräume mit Regalanlagen, Regale, auf denen Arbeitsmittel oder Materialien abgelegt werden, oder auch solche, die in Verkaufseinrichtungen oder der Landwirtschaft zum Einsatz kommen.
Wie oft ist eine Prüfung durchzuführen?
Eine Regalprüfung besteht aus zwei Teilen. Zum einem aus der wöchentlichen Sichtkontrolle und zum anderem aus der jährlichen Expertenkontrolle. Erstere führt gemäß DIN EN 15635 eine dafür qualifizierte innerbetriebliche Fachkraft durch. Dabei wird jedes Regal überprüft und Kriterien wie Zustand, Sicherung sowie Auslastung der Feldlasten werden notiert. Die zweite notwendige Überprüfungsform stellt die jährliche Regalinspektion dar. „Diese ist ausschließlich von einem professionellen Regalprüfer vorzunehmen, der einen Befähigungsnachweis vorweisen muss“, erklärt Effner. „Zum Beispiel sind die Regalprüfer von Topregal gemäß DIN EN 15635 ausgebildet und zertifiziert und damit qualifiziert, diese Überprüfung durchzuführen.“ Inhaltlich unterscheidet sie sich von der wöchentlichen Regalprüfung und muss mindestens alle zwölf Monate erfolgen. Somit genügt es nicht, nur eine von beiden ausführen zu lassen, da beide unterschiedliche Faktoren und Kriterien beleuchten. Die jährliche Inspektion kontrolliert unter anderem die ordnungsgemäße Montage und Beladung der Regale, die korrekte Anbringung von notwendigen Kennzeichnungen und prüft das Regal auf mögliche Schäden, wie Verformungen, Risse oder Brüche. Unterlässt ein Unternehmer die jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635, kann dies zu Verstößen gegen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften, zu Bußgeldern sowie bei Unfällen mit Verletzungs- oder Todesfolgen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Einteilung in Gefahrenstufen
Fallen während der Inspektionen Fehler oder Schäden auf, werden diese in unterschiedliche Gefahrenstufen eingeteilt. Die Gefahrenstufe grün gibt an, dass das Regal keinerlei sicherheitsrelevante Mängel aufweist. Nicht relevante Mängel können beispielsweise Lackschäden sein. Liegt bei einem Regal die orangene Gefahrenstufe vor, sind geringe Mängel vorhanden, die gekennzeichnet und stetig überwacht oder behoben werden müssen. Dies können fehlende Sicherheitsstifte oder ein beschädigtes Anfahrschutzelement sein. Falls die Einstufung in die Gefahrenstufe rot fällt, muss das Regal sofort entlastet werden, bis die Schäden behoben wurden. Sollten keinerlei sicherheitsrelevante Mängel auffallen, erhält das Regal am Ende eine Prüfplakette. „Bei uns erhalten Unternehmen die gesamte Regalinspektion samt Prüfplakette sowie einem ausführlich dokumentierten Bericht“, betont Effner. So besitzt das Unternehmen einen Nachweis für die Durchführung sowie eine sichtbare Bestätigung, dass das Regal regelkonform und sicher ist. Damit schaffen Unternehmen eine verlässliche Grundlage für sichere Arbeitsabläufe und langfristige Betriebssicherheit im Lager.


























