Natürlich kann man Ladung auch ohne Antirutschmatten sichern, vorgeschrieben sind sie nicht. Aber: So wenig wie man barfuß aufs Eis geht, so wenig sollte man Frachtstücke „ohne was drunter“ auf der Ladefläche abstellen. Denn die ist ebenfalls glatt – und zwar das ganze Jahr über. Außerdem: Wer auf Antirutschmatten verzichtet, macht sich die Arbeit unnötig schwer.
Antirutschmatten erleichtern die Ladungssicherung
Hierzu ein Beispiel aus dem Bereich Niederzurren (gerechnet wird nach DIN EN 12195- 1: 2011). Betrachten wir ein 2.000 Kilogramm schweres Frachtstück, das nicht formschlüssig und ohne Antirutschmatte (µ = 0,2) auf der „nackten“ Ladefläche steht. Bei einem Zurrwinkel von 85 Grad sind in diesem Fall sage und schreibe 11 Zurrgurte mit einer STF von 350 daN erforderlich, um die Ladung ordnungsgemäß gegen Verrutschen zu sichern.
Liegt der Zurrwinkel nur bei 45 Grad, sind sogar 15 Zurrgurte erforderlich, ohne die der Straßentransport nicht starten darf. Mal abgesehen davon, dass in beiden Fällen jede Menge Equipment benötigt wird: Es nimmt enorm viel Zeit in Anspruch, alle Zurrgurte vor der Abfahrt richtig zu platzieren und mit der Ratsche x-mal eine Vorspannkraft von 350 daN zu erzeugen.
Zwei Zurrgurte statt elf Stück
Hier kommt die zertifizierte Antirutschmatte ins Spiel. Es gibt sie unter anderem in den Ausführungen „Vollgummi“ und „Granulat“. Wer eine solche Antirutschmatte verwendet, sorgt für deutlich mehr Haftung auf der Ladefläche. Je nach Temperatur, Feuchtigkeit und anderen Faktoren erreichen zertifizierte Antirutschmatten ein Reibbeiwert von 0,6 µ und manchmal sogar darüber. In unserem Beispiel mit dem 2.000 Kilogramm-Frachtstück genügen dann zwei Zurrgurte mit einer STF von 350 daN bei einem Zurrwinkel von 85 Grad. Die Material-, Zeit- und letztlich Kostenersparnis ist beachtlich.
Verschiedene Materialien, verschiedene Ausführungen
Aus diesem Grund empfehlen Fachleute den Einsatz von Antirutschmatten aus Gummi, Kunststoff oder anderen beschichteten Ausgangsmaterialien wie Vollpappe, Gewebe oder Filz. Welche Ausführungen geeignet sind, beschreibt die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 15 („Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Rutschhemmende Materialien“). Manchmal empfiehlt es sich, Antirutschmatten dauerhaft zu verlegen. Auch Sprühbeschichtungen (etwa auf Holzbalken) und Pads haben ihre Existenzberechtigung.
Antirutschmatten nie ohne zusätzliche Maßnahme
Doch Vorsicht: Der rutschhemmende Untersatz allein erfüllt nicht die Anforderungen an eine regelkonforme Ladungssicherung. In der besagten VDI-Richtlinie lesen wir auch – das sei in einem Plädoyer für Antirutschmatten nicht unerwähnt –, „dass immer zusätzliche Maßnahmen (zum Beispiel zusätzlicher Kraftschluss oder Formschluss) zur Ladungssicherung getroffen werden müssen, um den Kontakt der Reibungspartner (Ladung/Ladefläche) in jeder Fahrsituation aufrecht zu erhalten“.
Wir halten fest: Antirutschmatten sind weder zwingend gefordert noch reichen sie allein aus. Aber sie helfen ungemein bei der ordnungsgemäßen Ladungssicherung.
Autor: Werner Glasen, Leiter Produktmanagement, Vertrieb und Marketing bei Spanset Deutschland