Fortlaufend verbessern
Als Nachfolgerin der noch gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, soll die Maschinenverordnung 2023/1230 primär für neu in Verkehr gebrachte Produkte ab dem 20. Januar 2027 einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen. Das Regelwerk betrifft aber auch alle bestehenden Anlagen, sobald technische Modifikationen auf irgendeine Weise die Beeinträchtigung der Sicherheit zur Folge haben können. Ob in diesem Sinne eine „wesentliche Veränderung“ vorliegt, entscheidet die Prüfung des Einzelfalls – und falls ja, kann der Betrieb einer modifizierten Maschine womöglich erst nach einer neuerlichen Konformitätsbewertung fortgesetzt werden.
Modifikation erfordert Vorab-Prüfung
„Solche Prüfungen oder Bewertungen sind an dieser Stelle prinzipiell nichts Neues“, sagt Jürgen Dönges, geschäftsführender Gesellschafter der Telogs GmbH. „Wann immer eine Modifikation nicht vom Hersteller selbst vorgenommen wird, ergaben sich die Grenzen des Möglichen bisher maßgeblich aus dem Umfang der jeweiligen Produkthaftung. Mit der neuen Maschinenverordnung rückt nun zusätzlich die Frage in den Mittelpunkt, ob eine vorgesehene Modifikation zugleich auch eine ‚wesentliche Veränderung‘ darstellt, und da könnten die gewählten Formulierungen bei Anlagenbetreibern durchaus Verwirrung stiften.“ So bezeichnet der Begriff „wesentliche Veränderung“ laut Artikel 3 der Verordnung „eine vom Hersteller nicht vorgesehene oder geplante physische oder digitale Veränderung einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts nach deren beziehungsweise dessen Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme, die die Sicherheit der jeweiligen Maschine oder des dazugehörigen Produkts beeinträchtigt, indem eine neue Gefährdung entsteht oder sich ein bestehendes Risiko erhöht …“ – was im Ergebnis viel Spielraum für Interpretationen eröffnet.
Vorrang für laufenden Betrieb
Auf die eigene Praxis der Wartung, Instandhaltung und Modernisierung von Regalbediengeräten (RGB) und Fördertechnik bezogen, hält Jürgen Dönges die Auswirkungen des neuen Regelwerks gleichwohl für überschaubar: „Wir modernisieren vorrangig ältere Bestandsanlagen über den gesamten Lebenszyklus hinweg und achten dabei insbesondere auf die Einhaltung der jeweils aktuellen Sicherheitsstandards“, so der Telogs-Geschäftsführer. „Mit Inkrafttreten der Maschinenverordnung wird die Vorab-Prüfung hinsichtlich wesentlicher Veränderungen nun wahrscheinlich etwas aufwändiger, im Projektablauf dürfte aber weiterhin alles so bleiben wie gehabt.“
Soll heißen: Was im Sinne der Maschinenrichtlinie nicht als „wesentliche Veränderung“ eingestuft wurde, bleibt es auch nach Inkrafttreten der Maschinenverordnung. Alles andere würde kaum lösbare Probleme aufwerfen, da Arbeiten an Regalbediengeräten und Fördertechnik in den weitaus meisten Fällen ohne Unterbrechung des laufenden Betriebs ausgeführt werden müssen, was laut Jürgen Dönges eine Grundvoraussetzung der meisten Telogs-Projekte darstellt. Veränderungen, die eine erneute Konformitätsbewertung zur Folge haben, bringen die Intralogistik hingegen mindestens vorübergehend zum Stillstand, was Anlagenbetreiber unbedingt vermeiden wollen.
Lebenszyklus permanent begleitet
Die Steuerungstechnik modernisieren, Antriebsaggregate ersetzen und Kamerasysteme nachrüsten oder ein komplettes Retrofit der ganzen Anlage: Vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an begleitet Telogs den gesamten Lebenszyklus von RBG und Fördertechnik auf Basis eines individuell passgenauen Konzepts. „Indem wir einen herstellerneutralen Ansatz verfolgen, der Anlagenverfügbarkeit höchste Priorität einräumen und bei fehlenden Ersatzteilen in der Regel eine alternative Lösung finden, macht sich der Aufwand über deutlich verlängerte Betriebszeiten langfristig mehr als bezahlt“, stellt Jürgen Dönges fest. „Das funktioniert im Zusammenspiel mit den Kunden deswegen so gut, weil wir die feinen Unterschiede zwischen Verbesserungen und Veränderungen genau kennen und die Konformität einer Maschine keinesfalls gefährden würden.“
Mit der Gewissheit, dass ausgeführte Arbeiten keine „wesentlichen Veränderungen“ darstellen und Modernisierungen nicht zusätzliche Haftungsrisiken generieren, offenbart sich zugleich aber auch die Grenze des Machbaren: „Solange die Leistungsanforderungen gleichbleiben, erfordert der zuverlässige Betrieb von Regalbediengeräten und Fördertechnik nur in seltenen Ausnahmefällen die wesentliche Veränderung von Maschinenteilen“, so Telogs-Geschäftsführer Jürgen Dönges. „Kritisch wird es, wenn Modifikationen zu höheren Geschwindigkeiten und damit automatisch zu erweiterten Risiken führen oder wenn triftige Gründe vorliegen, die bestimmte Umbauten zwingend erforderlich machen. Allerdings stellt sich im Einzelfall dann aber auch die Frage, ob eine Neuinvestition nicht dem aufwändigen und zudem kostspieligen Prozedere einer neuerlichen Konformitätsbewertung vorzuziehen wäre.“
Verfügbarkeit konsequent herstellen
Wo RBG oder Fördertechnik bereits seit 15 Jahren oder länger zuverlässig im Einsatz sind, geht es den Betreibern vorrangig um Kontinuität und Anlagenverfügbarkeit. „Häufig haben wir es mit Anlagen zu tun, die nach und nach erweitert wurden und teilweise mit Maschinen ausgestattet sind, deren Hersteller gar nicht mehr existieren“, sagt Jürgen Dönges unter Hinweis auf die von Telogs über mehr als 25 Jahre gesammelten Erfahrungen aus Projekten unterschiedlichster Art und Größe.
Die nachhaltige Sicherung der Anlagenverfügbarkeit und eine zuverlässige Ersatzteilversorgung sind dann in den meisten Fällen wichtiger als kurzfristige Leistungssteigerungen. „Im Idealfall entsteht mit der Zeit eine enge Verbindung zwischen den Beteiligten“, so Dönges, „und je besser wir als Dienstleister den logistischen Betrieb und die Eigenheiten der Anlage kennenlernen, desto effizienter können wir alle Phasen im Lebenszyklus von Maschinen und Lagerkonstrukt begleiten.“ Die regelkonforme Umsetzung umfangreicher Retrofit-Projekte, der verbindliche Service zur Unterstützung der Instandhaltung sowie die technische Beratung der Betreiber zur Erfüllung der Pflichten gemäß der Betriebssicherheitsverordnung: Spezialisierte Anbieter wie Telogs bieten alle für den reibungslosen Einsatz von Regalbediengeräten und Fördertechnik wichtigen Leistungen aus nur einer Hand. (jak)
Eine Information der Telogs GmbH
Firmenprofil siehe Seite 70


Umfangreiche Retrofit-Projekte, Services für die Instandhaltung oder technische Beratung zur Betriebssicherheit: Spezialisierte Anbieter wie die TELOGS GmbH bieten vielfältige Leistungen aus nur einer Hand. Bild: Telogs GmbH
» Wann immer eine Modifikation nicht vom Hersteller selbst vorgenommen wird, ergaben sich die Grenzen des Möglichen bisher maßgeblich aus dem Umfang der jeweiligen Produkthaftung.
Redaktion (allg.)
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