Wie lässt sich Vibrationsbelastung reduzieren?
Am 8. März 2007 trat die Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen in Kraft. Diese Verordnung verpflichtet die Betreiber von Flurförderzeugen (Gabelstapler, Zugmaschinen), die Belastungen für die Beschäftigten durch Vibration und Lärm entsprechend dem Stand der Technik zu minimieren. Betreiber von Flurförderzeugen müssen ihre Fahrzeuge und deren Einsatzbedingungen überprüfen und – falls erforderlich – optimieren.
Ausgabe 1-2/2010
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