Fahrer von Flurförderzeugen im Fokus
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Umgang mit allen Arbeitsmitteln - dies sind beispielsweise Werkzeuge, Maschinen und Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Im Bereich der Logistik betreffen die Regelungen sowohl die Verwendung stationärer Fördertechnik als auch die Verwendung mobiler Transportgeräte, zum Beispiel alle Arten von Flurförderzeugen, Kranen, Hebebühnen und Ladern. Zur Konkretisierung dieser Verordnung werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS), den das Bundesarbeitsministerium (BMAS) eingerichtet hat, Technische Regeln erarbeitet.
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Dr.-Ing. Hans-Peter Kany

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