Gefährdungsbeurteilung anstatt Ausnahmegenehmigung?
Das Seminar behandelt die Erstellung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen für Krane. Dabei werden die theoretischen Grundsetze für Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge erörtert sowie das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die Berufsgenossenschaften vorgestellt. In einem praktischen Teil am zweiten Seminartag werden die Teilnehmer anhand von Beispielen mit der praktischen Anwendung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Abweichungen von Bestimmungen der DGUV V52 für Krane und Hebezeuge vertraut gemacht. Mit Abschluss des Seminars sollen die Teilnehmenden die Fachkenntnisse um spezielle Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge gemäß BetrSichV, bei Abweichungen von Bestimmungen der DGUV V52 zu erstellen, besitzen.
Das Seminar richtet sich an alle, die für die Erstellung bzw. Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge verantwortlich sind. Hierzu zählen Unternehmer, Betriebsräte, Mitglieder des Betriebsrats, Kransachverständige, Kransachkundige, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Hersteller sowie Vertreter der Unfallversicherungsträger und der Bezirksregierungen, staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter.