Wertvolle Einblicke gaben Tim Mackerodt von der doks.innovation GmbH, Michael Wiest von der ZF Friedrichshafen AG, Enrico Neumann von der IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr, Markus Lieret vom Lehrstuhl für Fertigungsautomatisierung und Produktionssystematik an der Universität Erlangen und Dr.-Ing. Hans-Peter Kany von der BGHW Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik.
Als wesentliche Einsatzbereiche für Drohnen in der Intralogistik priorisierten die Teilnehmer vor allem Inspektion, Inventur, Überwachung sowie den Materialtransport. Die größten Herausforderungen sahen sie in der Akzeptanz – auch in Bezug auf den Datenschutz – sowie in luft- und arbeitsrechtlichen Sicherheitsfragen. Zu letzterem bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit „Unbemannte Luftfahrtsysteme – UAS (Drohnen) – Einordnung und rechtliche Rahmenbedingungen“ bereits eine Übersicht. Diese wird derzeit von der BGHW aktualisiert. Der neue Arbeitskreis wird diese Überarbeitung für den Einsatzbereich Logistik als beratendes Gremium aktiv begleiten.
Als weitere Aufgabe hat sich der Arbeitskreis einheitliche technische Standards der verschiedenen Stoßrichtungen auf die längerfristige Roadmap gesetzt. Eine klassische Typ-C-Norm ist ebenso erforderlich wie eine „Unified Intralogistics Communication And Map – API“ für einen produktiven Einsatz von Drohnen in der Intralogistik.