20 Jahre GKS – Feiern mit Vorträgen
Im Jahr 1999 hatten 13 Kranserviceunternehmen die Gütegemeinschaft Kranservice (GKS) mit Geschäftsstelle in Siegen gegründet. Heute sind 24 Kranserviceunternehmen und 7 assoziierte Unternehmen Mitglieder dieses wichtigen Fachgremiums.
In seinem Festvortrag zum Jubiläum verdeutlichte Klaus Th. Vetter, Gründungsinitiator und heutiger Ehrenvorsitzender der GKS, dass die gesteckten Ziele der Gütegemeinschaft erreicht und in einigen Fällen sogar übertroffen worden sind. Die Idee, Serviceleistungen an Krananlagen, speziell die wiederkehrenden Prüfungen, mit einem besonderen Gütesiegel zu verbriefen, hat sich in der Praxis bewährt. Die von GKS-Mitgliedern geprüften Krane können sicher und dauerhaft betrieben werden. Durch ihre Selbstverpflichtung, die strengen Güte- und Prüfbestimmungen stets zu erfüllen, haben die Kranserviceunternehmen ihre Angebote im Laufe der Jahre immer weiter verbessert. Der regelmäßige Erfahrungsaustausch zu Fragen rund um den Kranservice und zur Anwendung von Regelwerken setzt ebenfalls Maßstäbe. Mit ihren zahlreich angebotenen Schulungsveranstaltungen für Sachkundige wurde die GKS zu einer zentralen Anlaufstelle. Ein Beispiel ist neuerdings auch die Ausbildung zu (Prüf-) Sachverständigen, die die Seminarteilnehmer dazu befähigt, die entsprechende Prüfung bei der Berufsgenossenschaft (BGHM) abzulegen. Deutschlandweit sind in den 31 Mitgliedsunternehmen der GKS zurzeit etwa 500 bestens geschulte Servicemitarbeiter beschäftigt. Das Geschäftsmodell unter dem Motto „Qualität und Sicherheit“ ist voll aufgegangen.
Wie in den Vorjahren war auch für die Tagung zum 20-jährigen Jubiläum ein interessantes Vortragsprogramm vorbereitet worden, das den Zuhörern teilweise neue Blickwinkel eröffnete. Die Referenten sprachen u. a. zu folgenden Themen:
- Bewegungssteuerung mit elektronischer Pendeldämpfung
- Terrestrischer Laserscan - Die Punktwolke als Basis für Um- und Neuplanungen
- Inspektion von Kranbahnträgern nach Eurocode 3-6
- Herausforderungen beim Umgang mit Bestandskranbahnen.
Auf das Thema „Kranbahnen“ legen die Mitglieder der GKS im Moment ihr besonderes Augenmerk. Da es sich hierbei laut Regelwerk um einen Teil des Bauwerks handelt (z. B. Teil der Halle), ist für Betreiber oft nicht klar, dass bei der wiederkehrenden Prüfung der Krane auch die Kranbahn wichtiger Bestandteil der Prüfung sein sollte. Denn die Praxis zeigt, dass Kranbahnen ermüdungsbedingt Risse oder andere Schäden aufweisen können, die ein sehr hohes Gefahrenpotenzial darstellen. Hinzu kommt, dass bis zum Jahr 1980 Kranbahnen nach einer Norm gebaut worden sind, die heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass eine Sichtprüfung der Kranbahnen anlässlich der Prüfung des Kranes durchgeführt wird, um beginnende Risse frühzeitig zu entdecken. Auch der Kranführer sollte auf Veränderungen beim Fahren auf der Kranbahn achten. Wenn Schäden entdeckt werden, gibt es immer noch eine Vielzahl von Lösungsvarianten, die nicht immer aufwändig sein müssen, um Unfälle zu vermeiden.